GBS-Nordhorn

Körperpflege Print E-mail
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Ausbildungsziel: Friseur/Friseurin

1. Grundstufe:

In der Grundstufe kann der Unterricht sowohl in der schulischen als auch in der kooperativen Berufsfachschule  (BFC) erteilt werden.

Die Berufsfachschule Körperpflege vermittelt als didaktisch Einheit eine fachtheoretische und fachpraktische berufliche Grundbildung und erweitert die allgemeine Bildung. Die fachpraktische Grundbildung umfasst alle Grundfertigkeiten des Friseurhandwerks: Haarpflegearbeiten, Frisurengestaltung, Herren- und Damenhaarschnitt, Wasserwelle, Fönen, Dauerwelle, Kosmetik, Nagelpflege, Gestalten mit Formen und Farben.


2. Fachstufen:

In den Fachstufen erfolgt die Beschulung der Auszubildenden im Rahmen der dualen Ausbildung. Die Ausbildungszeit (Grundstufe und Fachstufe) im Berufsfeld Körperpflege beträgt im Regelfall drei Jahre.


Aufnahmebedingungen:

In die Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer die neunjährige Schulpflicht erfüllt hat.

Abschluss und Berechtigungen:

Der Abschluss der Berufsfachschule berechtigt nach Maßgabe bundesrechtlicher Regelungen zum Eintritt in das 2. Ausbildungsjahr eines Berufes des Berufsfeldes Körperpflege. Lassen die gezeigten Schülerleistungen eine Anrechnung nicht zu, so kann die BFC einmal wiederholt werden.