GBS-Nordhorn

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BXT: Inhalt der Ausbildung

 

Unterricht (Lernbereiche):

Der Unterricht in der zweijährigen Berufsfachschule Informationstechnische(r) Assistent(in) gliedert sich in den berufsübergreifenden, berufbezogenen und zusätzlichen Lernbereich. 
Im berufsübergreifenden und zusätzlichen Lernbereich werden die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Politik, Sport und Religion unterrichtet. 
Die hard- und softwarebezogenen sowie anwendungstechnischen Inhalte werden im berufsbezogenen Lernbereich mit folgenden Lernfeldern unterrichtet. Sie stellen einen ersten Überblick über berufsbezogenen Inhalte dar. 
  • Technische Dokumente erstellen und verwalten
  • Rechner in technische Prozesse einbinden
  • PC‐Systeme planen, einrichten und administrieren
  • Datenbanken planen, erstellen und pflegen
  • Rechnernetze nach Vorgaben einrichten
  • Software für technische Anwendungen entwickeln
  • Energieversorgung für informationstechnische Systeme sicherstellen
  • Projekte planen, durchführen und auswerten

Weitere Informationen zu den Fächern und Lernfeldern finden Sie unter dem rechts oben aufgeführten Menüpunkt „Unterrichtsfächer". 

Praktikum:

Im zweiten Ausbildungsjahr wird ein vierwöchiges Betriebspraktikum absolviert. Dieses beginnt zwei Wochen vor den Osterferien  und endet in den Ferien.

Während des Praktikums erhalten die Auszubildenden Einblicke in den alltäglichen Ablauf der Arbeit eines/r Technischen Assistenten(in) für Informatik. 

Abschlussprüfung:

Am Ende der Ausbildung werden Abschlussprüfungen durchgeführt. Diese bestehen aus 
drei schriftlichen Prüfungen mit der Dauer von je 3 Zeitstunden und
einer praktische Prüfungen mit der Dauer von 6 Zeitstunden.

Mündliche Prüfungen sind nur bei Bedarf zusätzlich möglich.

Zum Bestehen des schulischen Teils der Fachhochschulreife müssen Auszubildende schriftliche Zusatzprüfungen in den Fächern Deutsch (3 Std.), Englisch (1,5 Std.) und Mathematik (2 Std.) ablegen.

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfungen wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung
Staatlich geprüfte Informationstechnische Assistentin bzw.
Staatlich geprüfter Informationstechnischer Assistent zu führen.